Lohn und anderweitige Zahlungsansprüche

Grds. hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den vereinbarten Lohn zu zahlen. Der Lohn ergibt sich entweder aus arbeitsvertraglicher Vereinbarung oder aus einem Tarifvertrag. Zusätzlich kann es jedoch auch sein, dass der Arbeitgeber darüber hinaus auch weitergehende Zahlungen zu leisten hat, so z.B.

 

  • Tantiemen
  • Provisionen
  • Bonuszahlungen
  • Jahressonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Überstundenvergütungen, Feiertagszuschläge
  • Zuschläge für Nachtarbeit, etc.

Besonders zu beachten ist jedoch, ob ggf. Ausschlussfristen im Auge zu behalten sind. Auch diese können sich entweder aus einem Tarifvertrag oder aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Sofern z.B. eine Ausschlussfrist von 3 Monaten besteht, muss man als Arbeitnehmer binnen dieser Frist die Ansprüche meistens schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber und/ oder gerichtlich geltend machen. Andernfalls verfallen diese Ansprüche.

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