Abmahnung

Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers. In der Regel hat der Arbeitgeber in diesem Zuge die Absicht eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten. Jedoch gilt es auch bei dem Ausspruch einer Abmahnung bestimmte Voraussetzungen einzuhalten, damit diese überhaupt wirksam ist. Häufig meint der Arbeitgeber eine Abmahnung ausgesprochen zu haben, gleichwohl es sich eigentlich nur um eine Ermahnung handelt.

Zu dem zu vereinbarenden Termin bringen Sie bitte die gegenständliche Abmahnung, und den Arbeitsvertrag mit.

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